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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit für das Gerichtsgebäude des Amtsgerichtes Wittmund:

Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern wird der Zugang zum denkmalgeschützten Gebäude durch den behindertengerechten Eingang auf der rechten Seite des Gebäudes ermöglicht.

Bitte Wegweiser beachten, der sie zum entsprechenden Eingang führt!

Neben der Seitentür befindet sich linksseitig eine Klingel. Nach kurzer Zeit wird Ihnen der Zugang durch einen Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin ermöglicht.

Sofern Sie darüber hinaus Hilfestellungen durch Mitarbeiter des Amtsgerichts benötigen, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin/Besuch mit der Wachtmeisterei des Amtsgerichts (Tel. 04462 – 91 92 15) fernmündlich Kontakt aufzunehmen.

Behindertengerechte Parkplätze: Auf dem allgemeinen Parkplatz des Amtsgerichts befindet sich ein für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeigneter Parkplatz.

Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung.

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