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Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittmund



Bei den Amtsgerichten wird die Zuständigkeit der Richter durch einen sogenannten

Geschäftsverteilungsplan geregelt, aus dem hervorgeht, welcher Richter für welche Sachgebiete zuständig ist.


- Geschäftsverteilung der Richter ab 01.01.2024 (pdf)



Hier gelangen Sie zur Geschäftsverteilung / Telefonliste der Serviceeinheiten.


- Geschäftsverteilung der Serviceeinheiten (pdf)






Wichtige Hinweise:

- Das zuständige Amtsgericht für Insolvenzsachen ist das

Amtsgericht Aurich


- Für Mahnanträge ist seit dem 01.09.2005 das

Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht - zuständig.


- Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Goslar erreichen Sie unter der Telefonnummer 05321-68500 oder unter

Zentrales Vollstreckungsgericht Niedersachsen

Bild zum Thema Geschäftsverteilungsplan Bildrechte: grafolux & eye-server

Geschäftsverteilung

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