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Erreichbarkeit des Amtsgerichts Wittmund aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie


Im Amtsgericht Wittmund gelten folgende Vorgaben für die Erreichbarkeit:


- Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie zu Zeiten von anberaumten öffentlichen Verhandlungen oder Terminen.


- Fax:

Bitte benutzen Sie die zentrale Faxnummer 04462 9192-93. Bei Übersendung an andere Faxnummern bemühen wir uns um Weiterleitung und regelmäßige Kontrolle der Eingänge, können diese aber nicht garantieren.


- Telefonische Erreichbarkeit in Eilsachen:

Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 13.00 Uhr, Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr in den einzelnen Fachabteilungen oder über die Telefonzentrale unter 04462 9192-0.


- Post:

Der Briefkasten des Amtsgerichts wird regelmäßig geleert. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden jedoch zur Vereinfachung der Abläufe gebeten, nach Möglichkeit das elektronische Anwaltspostfach zu nutzen.


- Persönliche Einreichung:

Eine persönliche Einreichung von Schriftstücken ist nur in absoluten Ausnahmefällen nach vorheriger telefonischer Rücksprache möglich. Bitte machen Sie hiervon zur Vermeidung von Infektionsrisiken nur in absolut unumgänglichen Fällen Gebrauch und nutzen Sie bevorzugt den Nachtbriefkasten.


Christian Uebereck

Direktor des Amtsgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2022

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